Mittwoch, 24. August 2022 um 10 Uhr
vor dem Gesundheitsministerium
1010 Wien, Stubenring 1
Die Impflicht ist an der Weigerung hundertausender Menschen, sich zwangsimpfen zu lassen, gescheitert. Ein positiver PCR-Test bedeutet keine Quarantäne für kerngesunde Menschen mehr, der Grüne Pass ist aktuell Makulatur. Aber lassen wir uns nicht täuschen, diese Erfolge dank unseres Widerstandes und aufbrechenden Widersprüchen der Pandemie-Politik haben ein Ablaufdatum. Mit düsteren Prognosen wird erneut ein Katastrophen-Herbst herbei geschrieben und zukünftiger Handlungsbedarf legitimiert.
Was immer auch kommen mag, ein erneuter Lockdown, erneute Beschränkungen mittels abstruser G-Regelungen, Maskenpflicht immer und überall oder bereichsbezogener Impfzwang, weitere gesetzliche Grundlagen für ein erneutes hartes Durchgreifen sind still und heimlich geschaffen. Verdrängt durch andere Themen und überwuchert durch medial inszenierte Debatten, wurden von den Regierungsparteien mit Unterstützung und dem Wohlwollen der Mainstream-Medien weitere Schritte in Richtung einer autoritären und einer faktenbefreiten Pandemie-Politik beschlossen.
Nein zur Diskriminierung Genesener!
Ab dem 24. August 2022 tritt in Kraft, was das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bereits in einer APA-Aussendung vom 30. Mai angekündigt hat:
„Künftig sind für den Grünen Pass generell drei Impfungen nötig. Jede Genesung gilt weiterhin sechs Monate, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.“
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220530_OTS0168/gesundheitsministerium-gruener-pass-wird-an-empfehlungen-des-nationalen-impfgremiums-angepasst
Entgegen allen medizinischen, wissenschaftlichen Erkenntnissen wird die natürliche, durch eine Genesung selbst erworbene Widerstandskraft für null und nichtig erklärt. Die Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich hat 101 Studien zu Covid-19, Impfstoffen und Infektionssterblichkeit (Infection Fatality Rate – IFR) analysiert und kommt zu folgendem „Fazit: Genesene haben durch eine (zusätzliche) COVID-Impfung keinen Vorteil und werden im Falle der Impfung unnötigerweise dem Risiko von Impfnebenwirkungen ausgesetzt.“(1)
Laut AGES gibt es über 4,6 Millionen Genesene in Österreich.(2) Unabhängig vom Ausmaß der vom körpereigenen Immunsystem gebildeten Antikörper und dem konkreten Verlauf ihrer überstandenen Infektion sollen sie zu drei Impfungen gezwungen werden, so der Grüne Pass wieder an Relevanz gewinnt. Zudem „entfallen mit der Neuregelung die Mindestabstände zwischen den Impfungen“(3) – trotz inzwischen nicht mehr zu leugnenden teilweise massiven, sogar tödlichen Nebenwirkungen.
Wir protestieren entschieden gegen diese Regelung, die wissenschaftliche Erkenntnisse ebenso ignoriert wie medizinische Erfahrung.
Nein zur Novelle des Epidemiegesetzes!
Schon bisher beinhaltete das 1950 beschlossene Epidemiegesetz die Möglichkeit weitreichende Befugnisse des jeweils für Gesundheit zuständigen Bundesministers. Insbesondere ermöglicht der §7a die „Absonderung Kranker“, sprich, „kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen“ in eigens dazu eingerichteten Lagern „anzuhalten“, im Klartext einzusperren. Es ist aber davon auszugehen, dass die Errichtung solcher Anhaltelager unter bürgerlich-parlamentarischen Verhältnissen nicht reibungslos über die Bühne gehen kann.
In der mit 30. Juni 2022 verlautbarten Änderung des Epidemiegesetzes(4) wird nun die „Absonderung“ durch den §7b mit „Verkehrsbeschränkungen“ ergänzt. Im Klartext: Für definierte und öffentliche Orte in ihrer Gesamtheit, für das Benutzen von Verkehrsmitteln und für Zusammenkünfte (§7b Ziffer 3) können „Verkehrsbeschränkungen“ für „kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen“ festgelegt werden.
Wenn also eine Behörde der Meinung ist, eine bestimmte Person könnte andere anstecken, so kann diese Person von jedem öffentlichen und beruflichen Leben ausgeschlossen, ja selbst der Besuch von Verwandten und Bekannten kann unterbunden werden. Ein Zusatz zu §7a treibt die Willkür auf die Spitze: „In Fällen unmittelbar drohender Gefahr der Weiterverbreitung kann die Absonderung auch ohne vorausgegangenes Verfahren und vor Erlassung eines Bescheides erfolgen. Hierüber ist innerhalb von 48 Stunden ein schriftlicher Bescheid zu erlassen, widrigenfalls die Absonderung endet.“ Das bedeutet: Bis zu 48 Stunden können Personen ohne jeden Bescheid „abgesondert“ werden und dürfen in dieser Zeit ihren „privaten Wohnbereich“ nicht verlassen.
Wir protestieren entschieden gegen ein Gesetz, das behördlicher Willkür Tür und Tor öffnet.
Fußnoten
- (1) https://gesundheit-österreich.at/wp-content/uploads/2022/07/2022-07-26-Evidenzzusammenfassung-COVID-Impfung.pdf
- (2) https://covid19-dashboard.ages.at/dashboard.html
- (3) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220530_OTS0168/gesundheitsministerium-gruener-pass-wird-an-empfehlungen-des-nationalen-impfgremiums-angepasst
- (4) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_89/BGBLA_2022_I_89.html
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Initiative für Demokratie & Grundrechte
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